Mutterschaftsgeld & Elterngeld: wie wird angerechnet?
Mutterschaftsgeld und Elterngeld gibt es nicht doppelt: In den ersten Lebensmonaten wird das Mutterschaftsgeld voll auf das Basiselterngeld angerechnet. Was das für deine Aufteilung bedeutet.

So wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet
Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden in den Lebensmonaten, in die die Mutterschutzfrist nach der Geburt fällt, voll auf das Basiselterngeld der Mutter angerechnet. In diesen Monaten gibt es also in der Regel kein zusätzliches Elterngeld obendrauf – die beiden Leistungen ersetzen denselben wegfallenden Verdienst, und der Gesetzgeber zahlt ihn nicht zweimal aus. Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt regulär acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.
Diese Monate verbrauchen deine Elterngeld-Monate
Wichtig fürs Planen: Die Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld gelten zugleich als bezogene Basiselterngeld-Monate der Mutter. Sie verbrauchen also Monat 1 und – je nach Geburtstermin und Länge der Schutzfrist – häufig auch Monat 2, obwohl in dieser Zeit faktisch kein Elterngeld ausgezahlt wird. Die Mutter hat damit effektiv weniger frei wählbare Elterngeld-Monate, als die reine Monatszahl vermuten lässt.
In der Schutzfrist
Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss werden voll angerechnet. Es fließt kein zusätzliches Elterngeld, die Monate zählen aber als bezogene Basis-Monate der Mutter.
Nach der Schutzfrist
Ab dem ersten Monat ohne Mutterschaftsgeld wird das Elterngeld regulär ausgezahlt. Erst jetzt entscheidet sich, wie viel die Mutter tatsächlich auf der Hand hat.
Was das für die Aufteilung bedeutet
Weil die ersten Monate bei der Mutter durch das Mutterschaftsgeld faktisch belegt sind, lohnt es sich oft, die Aufteilung und die Monate des Partners bewusst zu planen. Manche Paare legen die Partnermonate bewusst in die frühe Phase oder kombinieren sie mit ElterngeldPlus, um die durch die Anrechnung „verlorenen“ Mutter-Monate auszugleichen.
- Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss werden in der Schutzfrist voll auf das Basiselterngeld der Mutter angerechnet.
- Diese Monate gelten als bezogene Basis-Monate der Mutter – sie verbrauchen Monat 1 und oft Monat 2.
- ElterngeldPlus ist in der Schutzfrist meist nicht sinnvoll – plane es für spätere Teilzeit-Monate.
- Mutterschaftsgeld selbst ist eine Leistung der Krankenkasse bzw. des Bundesamts und getrennt vom Elterngeld.
- Wie hoch das Elterngeld nach der Schutzfrist ausfällt, hängt vom Bemessungseinkommen ab (wie viel Elterngeld?).
Hinweis: Wie das Mutterschaftsgeld erhöht auch das Elterngeld über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz – das betrifft aber die Steuererklärung, nicht die Anrechnung. Wie viele Monate dir insgesamt zustehen, erklärt unser Ratgeber zur Bezugsdauer.
Häufige Fragen zu Mutterschaftsgeld & Elterngeld
Bekomme ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig?
In den Lebensmonaten, in die die Mutterschutzfrist nach der Geburt fällt, werden Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss voll auf das Basiselterngeld der Mutter angerechnet. Praktisch gibt es in diesen Monaten also kein zusätzliches Elterngeld obendrauf – das Mutterschaftsgeld tritt an die Stelle des Elterngeldes.
Verbrauchen die Mutterschutzmonate meine Elterngeld-Monate?
Ja. Die Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld gelten zugleich als bezogene Basiselterngeld-Monate der Mutter – sie verbrauchen also Monat 1 und in der Regel auch Monat 2. Das ist beim Planen wichtig, weil der Mutter dadurch effektiv weniger frei wählbare Elterngeld-Monate bleiben.
Wird der Arbeitgeberzuschuss auch angerechnet?
Ja. Sowohl das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse als auch der Zuschuss des Arbeitgebers werden in den betroffenen Lebensmonaten voll auf das Basiselterngeld angerechnet. Beide Leistungen zusammen ersetzen in dieser Zeit das Erwerbseinkommen, deshalb fällt das Elterngeld in diesen Monaten weg.
Lohnt sich ElterngeldPlus während der Mutterschutzfrist?
Meist nicht. Die Anrechnung betrifft das Basiselterngeld; ElterngeldPlus in der Schutzfrist ist in der Regel nicht sinnvoll, weil das Mutterschaftsgeld den Anspruch ohnehin aufzehrt. Plane ElterngeldPlus eher für spätere Monate ein, in denen du in Teilzeit arbeitest.
Muss ich Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung angeben?
Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber – wie das Elterngeld – dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit deinen Steuersatz. Es gehört deshalb in die Steuererklärung. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zur Steuererklärung; hier geht es vor allem um die Anrechnung.
Wie viele Monate bleiben dir wirklich?
Mutterschutz, Aufteilung, Basis oder Plus – wir rechnen deine optimale Variante kostenlos durch. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.
Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.