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Elternzeit beantragen: Fristen, Dauer & Anspruch

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit – nicht zu verwechseln mit dem Elterngeld. Wie du sie fristgerecht beim Arbeitgeber anmeldest, wie lange sie gilt und worauf du beim Kündigungsschutz achten solltest.

Elternzeit beantragen

Elternzeit ist nicht Elterngeld

Das Wichtigste vorweg: Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die du gegenüber deinem Arbeitgeber in Anspruch nimmst. Elterngeld ist dagegen die staatliche Geldleistung, die einen Teil deines wegfallenden Einkommens ersetzt. Beides ist rechtlich getrennt geregelt – die Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Elterngeld ebenfalls dort, aber als eigene Leistung. In der Praxis nutzen die meisten Eltern beides parallel, notwendig ist das aber nicht: Wie das Elterngeld beantragt wird, ist ein eigener Vorgang bei der Elterngeldstelle.

Wer hat Anspruch – und wie lange?

Anspruch auf Elternzeit hat jeder Elternteil, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut – unabhängig von Umfang oder Befristung des Arbeitsverhältnisses. Pro Kind stehen jedem Elternteil bis zu 3 Jahre (36 Monate) Elternzeit zu (§§ 15, 16 BEEG). Nutzbar ist sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes, wobei bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden können. Beide Eltern können gleichzeitig oder nacheinander in Elternzeit gehen – die drei Jahre gelten je Elternteil, nicht geteilt.

So meldest du Elternzeit beim Arbeitgeber an

Elternzeit wird nicht „beantragt“ und genehmigt – du meldest sie beim Arbeitgeber an, und zwar schriftlich und mit Unterschrift (eine E-Mail reicht formal nicht). Es gilt eine feste Frist:

  • 7 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes startet.
  • 13 Wochen vor Beginn, wenn sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag beginnt.
  • Bei der Anmeldung legst du verbindlich fest, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre du Elternzeit nimmst.
  • Eine Begründung ist nicht nötig – der Arbeitgeber muss die rechtzeitig angemeldete Elternzeit gewähren.

Plane die Anmeldung sorgfältig: Die Festlegung für die ersten zwei Jahre ist bindend und lässt sich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nachträglich ändern.

Aufteilung und Teilzeit während der Elternzeit

Du musst die Elternzeit nicht am Stück nehmen: Sie lässt sich in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen. So kannst du etwa direkt nach der Geburt ein Jahr aussetzen und einen weiteren Block später bis zum 8. Geburtstag legen. Während der Elternzeit ist außerdem Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt – mehr dazu im Ratgeber zu Elterngeld und Teilzeit. In Betrieben über einer bestimmten Größe hast du unter Voraussetzungen sogar einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Ein wichtiger Vorteil: Mit der Anmeldung greift der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Er beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und gilt während der gesamten Elternzeit. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur in besonderen Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen. Der Schutz ist damit deutlich stärker als der allgemeine Kündigungsschutz.

Verhältnis zum Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld überschneiden sich meist, sind aber unabhängig voneinander. Du kannst Elterngeld auch ohne Elternzeit beziehen – etwa als Selbstständige:r, der gar kein Arbeitsverhältnis hat, das ruhen müsste. Umgekehrt ist auch Elternzeit ohne Elterngeld möglich, zum Beispiel wenn der Elterngeldbezug bereits ausgeschöpft ist, du aber länger zu Hause bleiben möchtest. Wie lange das Elterngeld selbst gezahlt wird, erklärt der Ratgeber zur Bezugsdauer des Elterngelds. Weil die Fristen unterschiedlich laufen, lohnt es sich, beide Vorgänge früh und aufeinander abgestimmt zu planen.

Häufige Fragen zur Elternzeit

Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die du gegenüber deinem Arbeitgeber in Anspruch nimmst. Das Elterngeld ist die staatliche Geldleistung, die einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt. Beides ist rechtlich getrennt geregelt, wird aber meist zusammen genutzt – du kannst das eine auch ohne das andere beziehen.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf bis zu 3 Jahre (36 Monate) Elternzeit. Sie ist bis zum 8. Geburtstag des Kindes nutzbar, wobei bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden können. Beide Eltern können Elternzeit auch gleichzeitig nehmen.

Wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Beginnt die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes, gilt eine Frist von 7 Wochen vor Beginn; bei Beginn zwischen dem 3. und 8. Geburtstag sind es 13 Wochen. Bei der Anmeldung legst du verbindlich fest, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre du Elternzeit nimmst.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja. Während der Elternzeit ist Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt – beim eigenen oder mit Zustimmung auch bei einem anderen Arbeitgeber. So lassen sich Elternzeit, Teilzeitarbeit und ElterngeldPlus gut kombinieren.

Bin ich während der Elternzeit vor Kündigung geschützt?

Ja. Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG greift ab der Anmeldung (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und gilt während der gesamten Elternzeit. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit nur in besonderen Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung kündigen.

Alle Fragen und Antworten

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Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.