Elterngeld & Teilzeit: arbeiten während des Bezugs
Teilzeit ist im Elterngeldbezug ausdrücklich erlaubt – bis zu 32 Wochenstunden. Wie sich das auf deine Auszahlung auswirkt, warum ElterngeldPlus dafür gemacht ist und wie du deine Arbeitsmonate clever planst.

Wie viel Teilzeit ist erlaubt?
Eltern dürfen während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten – bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt. Das gilt für Angestellte wie für Selbstständige. Entscheidend ist der Schnitt über den jeweiligen Lebensmonat: Eine arbeitsreichere Woche ist unproblematisch, solange du im Durchschnitt unter der Grenze bleibst. Überschreitest du im Monatsschnitt 32 Wochenstunden, entfällt für diesen Lebensmonat der Anspruch komplett – deshalb lohnt es sich, die Stunden bewusst zu planen.
Wie Teilzeit deine Auszahlung beeinflusst
Elterngeld ersetzt das Einkommen, das durch die Betreuung deines Kindes wegfällt. Arbeitest du in Teilzeit, fällt weniger Einkommen weg – also gibt es weniger Elterngeld. Vereinfacht wird die Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und dem Teilzeitverdienst herangezogen und davon der Elterngeld-Satz berechnet. Wie stark die Anrechnung wirkt, hängt stark von der gewählten Variante ab:
Basiselterngeld + Teilzeit
Der Teilzeitverdienst wird fast vollständig gegengerechnet. Wer in einem Basis-Monat arbeitet, bekommt oft deutlich weniger – manchmal nur den Mindestbetrag. Basismonate lohnen sich daher eher für Zeiten ohne Arbeit.
ElterngeldPlus + Teilzeit
Pro Monat gibt es höchstens die Hälfte des Basisbetrags, dafür doppelt so lange. Durch diesen Deckel wird das Teilzeiteinkommen nicht voll angerechnet – über die gesamte Zeit bleibt bei Teilzeit insgesamt mehr Elterngeld übrig.
ElterngeldPlus ist für Teilzeit gemacht
Wer von vornherein weiß, dass er während des Bezugs arbeiten wird, fährt mit ElterngeldPlus fast immer besser. Statt eines vollen Basismonats, der durch die Anrechnung zusammenschmilzt, erhältst du zwei ElterngeldPlus-Monate – jeweils gedeckelt auf die Hälfte, aber zusammen oft deutlich mehr als der eine gegengerechnete Basismonat. Ausführlich mit Rechenlogik zeigen wir das im Ratgeber zum Zuverdienst.
- Teilzeit bis 32 Wochenstunden (Monatsdurchschnitt) ist erlaubt.
- Mehr als 32 Stunden im Schnitt: Für diesen Lebensmonat entfällt der Anspruch.
- Angerechnet wird nur Erwerbseinkommen – Lohn, Gehalt und Gewinn aus selbstständiger Arbeit.
- ElterngeldPlus deckelt die monatliche Auszahlung, läuft dafür doppelt so lange – bei Teilzeit fast immer die bessere Wahl.
- Arbeiten beide gleichzeitig 24–32 Stunden, gibt es zusätzlich den Partnerschaftsbonus.
Partnerschaftsbonus: Teilzeit zu zweit
Arbeiten beide Eltern für mehrere aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es als Belohnung zusätzliche ElterngeldPlus-Monate – den Partnerschaftsbonus. Das ist ein eigener Anspruch, den ihr getrennt vom übrigen Elterngeld plant und der sich besonders lohnt, wenn ihr die Betreuung partnerschaftlich aufteilen wollt. Welche Voraussetzungen gelten und wie ihr die Bonusmonate sichert, steht im Ratgeber zum Partnerschaftsbonus.
Teilzeit-Monate clever planen
- Lege Monate mit Arbeit auf ElterngeldPlus und reine Betreuungsmonate auf Basiselterngeld.
- Bleib mit der Stundenzahl spürbar unter 32, damit kurzfristige Mehrarbeit den Anspruch nicht kippt.
- Stimme die Teilzeit früh und schriftlich mit dem Arbeitgeber ab und beantrage die Reduzierung rechtzeitig.
- Gib die geplanten Stunden direkt im Elterngeldantrag an, damit die Auszahlung von Anfang an korrekt läuft.
- Plant ihr zu zweit, prüft, ob sich überlappende Teilzeit für den Partnerschaftsbonus lohnt.
Häufige Fragen zu Elterngeld und Teilzeit
Wie viele Stunden darf ich im Elterngeldbezug arbeiten?
Während des Elterngeldbezugs ist Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Maßgeblich ist der Durchschnitt über den Lebensmonat – einzelne Wochen dürfen also auch mal darüber liegen, solange der Monatsschnitt stimmt. Liegst du im Durchschnitt über 32 Stunden, entfällt für diesen Lebensmonat der Anspruch.
Warum lohnt sich ElterngeldPlus bei Teilzeit?
ElterngeldPlus ist speziell für Eltern gemacht, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten. Pro Monat gibt es höchstens die Hälfte des Basisbetrags, dafür doppelt so lange. Weil das Teilzeiteinkommen durch diesen Deckel nicht voll angerechnet wird, holst du bei gleichem Verdienst über die ganze Zeit insgesamt mehr Elterngeld heraus als mit Basiselterngeld.
Wie wird mein Teilzeiteinkommen angerechnet?
Elterngeld ersetzt das Einkommen, das durch die Betreuung wegfällt. Arbeitest du in Teilzeit, fällt weniger Einkommen weg – also gibt es weniger Elterngeld. Gegengerechnet wird grob die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Teilzeitverdienst. Nur Erwerbseinkommen zählt; Miet- oder Kapitaleinkünfte mindern das Elterngeld nicht.
Können beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten?
Ja. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig für mehrere Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es zusätzlich den Partnerschaftsbonus: weitere ElterngeldPlus-Monate für jeden Elternteil. Das ist ein eigener Anspruch, den ihr getrennt vom übrigen Elterngeld plant.
Muss ich meine Teilzeit beim Arbeitgeber anmelden?
Ja. Eltern haben während der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeit (in größeren Betrieben), müssen die Reduzierung aber rechtzeitig und schriftlich beantragen. Stimme Stundenzahl und Verteilung früh mit dem Arbeitgeber ab und gib die geplanten Stunden auch im Elterngeldantrag an, damit die Auszahlung von Anfang an korrekt berechnet wird.
Wie viel Teilzeit bringt dir am meisten?
Basis oder Plus, wie viele Monate, wie viel Teilzeit – wir rechnen deine optimale Aufteilung kostenlos durch. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.
Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.