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Geschwisterbonus & Mehrlingszuschlag beim Elterngeld

Mit älteren Geschwistern oder einer Mehrlingsgeburt steht dir mehr Elterngeld zu. Wer Anspruch auf Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag hat – und wie viel zusätzlich drin ist.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Der Geschwisterbonus: 10 % mehr Elterngeld

Leben in deinem Haushalt bereits ältere Geschwisterkinder, erhöht der Geschwisterbonus dein Elterngeld um 10 % – mindestens aber um 75 € pro Monat beim Basiselterngeld. Beim ElterngeldPlus halbiert sich der Mindestbetrag auf 37,50 € pro Monat. Der Aufschlag kommt zusätzlich zu deinem regulären Elterngeld und wird für jeden Bezugsmonat gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer hat Anspruch auf den Geschwisterbonus?

Entscheidend ist das Alter der Geschwisterkinder, die mit im Haushalt leben. Eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Ein Geschwisterkind unter 3 Jahren lebt im Haushalt, oder
  • zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren leben im Haushalt, oder
  • ein Geschwisterkind mit Behinderung unter 14 Jahren lebt im Haushalt.

Der Bonus entfällt, sobald die jeweilige Altersgrenze überschritten wird – wird das einzige ältere Kind also 3 Jahre alt, endet ab diesem Lebensmonat der Aufschlag. Es lohnt sich deshalb, die Altersgrenzen über den Bezugszeitraum genau im Blick zu behalten.

Der Mehrlingszuschlag bei Zwillingen & Drillingen

Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es nur einen Elterngeldanspruch – dieser wird aber um den Mehrlingszuschlag aufgestockt: 300 € pro Monat für jedes weitere Kind beim Basiselterngeld, 150 € beim ElterngeldPlus.

Zwillinge

Ein weiteres Kind bedeutet +300 € pro Monat zusätzlich zum regulären Elterngeld (150 € beim ElterngeldPlus).

Drillinge

Zwei weitere Kinder ergeben +600 € pro Monat – der Zuschlag von 300 € fällt für jedes weitere Kind an.

Beide Boni werden oft übersehen

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag sind kombinierbar: Wer Zwillinge bekommt und bereits ein älteres Kind im passenden Alter im Haushalt hat, erhält beide Aufschläge zusätzlich. Genau hier liegt häufig bares Geld, das im Antrag schlicht vergessen wird.

  • Beide Boni rechtzeitig und vollständig im Antrag angeben – sie werden nicht automatisch ergänzt.
  • Beim Geschwisterbonus auf die Altersgrenzen achten und den Wegfall einplanen.
  • Boni gibt es zusätzlich zum regulären Elterngeld – sie ersetzen es nicht, sondern stocken es auf.

Wie sich die Boni mit der besten Monatsaufteilung verbinden lassen, zeigt unser Ratgeber zur Aufteilung zwischen beiden Eltern.

Häufige Fragen zum Geschwisterbonus

Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus erhöht dein Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 € pro Monat beim Basiselterngeld. Beim ElterngeldPlus halbiert sich der Bonus entsprechend auf mindestens 37,50 € pro Monat. Der Aufschlag wird zusätzlich zu deinem regulären Elterngeld gezahlt.

Wann habe ich Anspruch auf den Geschwisterbonus?

Den Bonus gibt es, wenn in deinem Haushalt entweder ein Geschwisterkind unter 3 Jahren lebt oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren. Auch ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren begründet den Anspruch. Maßgeblich ist, dass die Kinder mit im Haushalt leben.

Was ist der Mehrlingszuschlag und wie hoch ist er?

Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es zusätzlich 300 € pro Monat für jedes weitere Kind beim Basiselterngeld (150 € beim ElterngeldPlus). Für Zwillinge sind das also +300 €, für Drillinge +600 €. Es gibt nur einen Elterngeldanspruch für die Mehrlingsgeburt, der um den Zuschlag aufgestockt wird.

Kann ich Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag gleichzeitig bekommen?

Ja. Beide Boni sind unabhängig voneinander und kombinierbar. Wer Zwillinge bekommt und bereits ein älteres Geschwisterkind im passenden Alter hat, erhält sowohl den Mehrlingszuschlag als auch den Geschwisterbonus zusätzlich zum regulären Elterngeld.

Wann fällt der Geschwisterbonus wieder weg?

Der Geschwisterbonus entfällt, sobald die Altersgrenze überschritten wird – also wenn das einzige Geschwisterkind 3 Jahre alt wird oder bei der Zwei-Kinder-Regel ein Kind die 6 Jahre erreicht. Ab diesem Lebensmonat zahlt die Elterngeldstelle nur noch den regulären Betrag.

Alle Fragen und Antworten

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Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und die optimale Aufteilung – wir rechnen deine beste Variante kostenlos durch. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.

Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.