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Partnerschaftsbonus & Partnermonate beim Elterngeld

Gemeinsam holt ihr mehr heraus: zwei zusätzliche Partnermonate plus den Partnerschaftsbonus für gleichzeitige Teilzeit. Wie ihr eure Monate clever aufteilt und mehr Elterngeld sichert.

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Die Partnermonate: aus 12 werden 14 Monate

Ein Elternpaar bekommt zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld statt nur 12. Die beiden zusätzlichen Monate – die Partnermonate – gibt es allerdings nur, wenn sich beide Elternteile am Bezug beteiligen: Jeder muss mindestens zwei Monate Elterngeld nehmen, und bei mindestens einem Elternteil muss das Erwerbseinkommen für diese Zeit sinken. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, bleibt es bei 12 Monaten – die zwei Partnermonate verfallen dann.

Die 14 Monate müssen nicht 12 + 2 aufgeteilt werden. Üblich ist, dass ein Elternteil den Großteil nimmt und der andere mindestens zwei Monate – aber jede Aufteilung von mindestens 2 Monaten pro Person ist möglich, solange die Summe stimmt.

Der Partnerschaftsbonus: extra Monate für gleichzeitige Teilzeit

Zusätzlich zu den Basismonaten gibt es den Partnerschaftsbonus: weitere ElterngeldPlus-Monate, die ihr bekommt, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten – und zwar zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Seit der Reform sind 2, 3 oder 4 Bonusmonate frei wählbar (früher waren es fix 4). Der Bonus belohnt also gezielt Paare, die sich Erwerbsarbeit und Betreuung partnerschaftlich teilen.

Partnermonate

+2 Monate Basiselterngeld für das Paar, wenn beide Eltern mitziehen. Voraussetzung: jeder mindestens 2 Monate, Einkommensrückgang bei mindestens einem Elternteil.

Partnerschaftsbonus

2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig 24–32 Stunden in Teilzeit arbeiten. Frei wählbar in der Anzahl – die Stunden müssen beide erfüllen.

So findet ihr die beste Aufteilung

Das Geheimnis liegt im Kombinieren: Ihr könnt die 12 + 2 Basismonate, frei umgewandelte ElterngeldPlus-Monate und den Partnerschaftsbonus so stapeln, dass ihr sowohl die Bezugsdauer als auch den Gesamtbetrag maximiert. Jeder Basismonat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln – das verlängert den Bezug und passt gut zu Teilzeit, weil der Zuverdienst dort nicht voll angerechnet wird.

  • Beide Eltern beziehen mindestens 2 Monate – sonst entfallen die Partnermonate.
  • Basismonate gezielt in arbeitsfreie Phasen legen, Teilzeit in ElterngeldPlus-Monate.
  • Den Partnerschaftsbonus für die Phase planen, in der beide 24–32 Stunden arbeiten.
  • Anzahl der Bonusmonate (2, 3 oder 4) nach eurem Arbeitsmodell wählen.

Welche Variante am meisten bringt, hängt stark vom Einkommensverhältnis beider Eltern ab: Wer mehr verdient, sollte oft die kürzeren, einkommensstarken Phasen übernehmen. Eine pauschale Faustregel gibt es nicht – die optimale Aufteilung lässt sich nur durchrechnen.

Und wenn ich alleinerziehend bin?

Auch ohne Partner musst du auf die zusätzlichen Monate nicht verzichten: Alleinerziehende mit alleiniger Sorge oder Obhut können die beiden Partnermonate selbst nutzen und so auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld kommen. Auch der Partnerschaftsbonus steht dir offen, wenn du in Teilzeit von 24 bis 32 Wochenstunden arbeitest.

Häufige Fragen zu Partnerschaftsbonus & Partnermonaten

Was ist der Unterschied zwischen Partnermonaten und Partnerschaftsbonus?

Die Partnermonate sind zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld, die ein Paar nur gemeinsam erhält – aus 12 werden 14 Monate, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen. Der Partnerschaftsbonus dagegen sind zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für Paare, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Beides lässt sich kombinieren.

Wie bekommen wir die zwei zusätzlichen Partnermonate?

Die zwei Partnermonate gibt es nur, wenn sich beide Elternteile am Bezug beteiligen: Jeder muss mindestens zwei Monate Elterngeld nehmen und bei mindestens einem Elternteil muss das Erwerbseinkommen für mindestens zwei Monate sinken. Nimmt nur ein Elternteil das Elterngeld, bleibt es bei 12 Monaten.

Wie viele Bonusmonate stehen uns zu?

Seit der Reform sind beim Partnerschaftsbonus 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate frei wählbar – früher waren es fest 4. Beide Eltern müssen in diesen Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.

Müssen wir den Partnerschaftsbonus gleichzeitig nehmen?

Ja. Der Partnerschaftsbonus setzt voraus, dass beide Eltern in denselben Lebensmonaten gleichzeitig in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt) arbeiten. Erfüllt einer die Stunden nicht, entfällt der Bonus für diesen Monat und kann zurückgefordert werden.

Können Alleinerziehende die Partnermonate nutzen?

Ja. Alleinerziehende mit alleiniger Sorge oder Obhut können die beiden Partnermonate selbst beanspruchen und so auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld kommen. Auch der Partnerschaftsbonus ist für sie allein möglich, wenn sie in Teilzeit arbeiten.

Alle Fragen und Antworten

Wie teilt ihr eure Monate optimal auf?

Partnermonate, ElterngeldPlus und Bonus – wir rechnen eure beste Aufteilung kostenlos durch, abgestimmt auf euer Einkommensverhältnis. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.

Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.