Mieteinnahmen & Elterngeld: zählen sie als Einkommen?
Vermietest du eine Wohnung oder ein Haus? Mieteinnahmen mindern dein Elterngeld nicht – aber bei einem Punkt solltest du trotzdem aufpassen. Was als Einkommen zählt und was nicht.

Angerechnet wird nur Erwerbseinkommen
Elterngeld ersetzt das Erwerbseinkommen, das durch die Betreuung deines Kindes wegfällt. Maßgeblich ist deshalb nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit: Lohn und Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Alles, was nicht aus eigener Arbeit stammt, bleibt bei der Berechnung außen vor – und genau dazu gehören Miet- und Pachteinnahmen.
Warum Mieteinnahmen das Elterngeld nicht mindern
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerlich eine eigene Einkunftsart und gelten nicht als Erwerbseinkommen. Deshalb passiert mit ihnen beim Elterngeld nichts – weder bei der Höhe noch als Zuverdienst:
Nicht angerechnet (kein Erwerbseinkommen)
Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, Renten und Unterhalt. Sie senken weder den Elterngeldbetrag noch gelten sie als Zuverdienst während des Bezugs.
Angerechnet (Erwerbseinkommen)
Lohn und Gehalt sowie Gewinn aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit. Dieses Einkommen bestimmt die Höhe und wird bei Teilzeit im Bezug gegengerechnet.
Wer während des Bezugs arbeitet, sollte deshalb getrennt denken: Teilzeitlohn wirkt auf das Elterngeld, die Miete nicht. Mehr dazu im Ratgeber zum Zuverdienst.
Die Ausnahme: die 175.000-€-Grenze
Es gibt eine wichtige Doppelrolle, die viele übersehen. Für die Höhe sind Mieteinnahmen irrelevant – für den Anspruch aber nicht. Denn wer im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE) hat, bekommt überhaupt kein Elterngeld. Und in dieses zvE zählen Miet- und Kapitaleinkünfte mit hinein.
- Mieteinnahmen senken den Elterngeldbetrag nicht.
- Sie gelten nicht als Zuverdienst im Bezugszeitraum.
- Aber: Sie zählen beim zu versteuernden Einkommen für die 175.000-€-Grenze mit.
- Über dieser Grenze entfällt der Anspruch komplett – auch wenn dein Lohn allein darunter läge.
- Maßgeblich ist das zvE im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Gewinneinkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit verhalten sich anders: Sie zählen als Erwerbseinkommen und werden sehr wohl angerechnet. Wenn das für dich relevant ist, lies den Ratgeber für Selbstständige, wo Bemessungszeitraum und Gewinnanrechnung eigene Besonderheiten haben.
Häufige Fragen zu Mieteinnahmen
Werden Mieteinnahmen auf das Elterngeld angerechnet?
Nein. Auf das Elterngeld angerechnet wird ausschließlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit – also Lohn und Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Miet- und Pachteinnahmen gehören nicht dazu und mindern dein Elterngeld nicht, weder bei der Berechnung der Höhe noch als Zuverdienst während des Bezugs.
Senken Mieteinnahmen die Höhe meines Elterngelds?
Nein. Für die Höhe des Elterngelds zählt nur dein Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen dort nicht ein – sie verändern den Elterngeldbetrag nicht, egal wie hoch sie ausfallen.
Können Mieteinnahmen den Elterngeldanspruch trotzdem kosten?
Ja, indirekt. Für den grundsätzlichen Anspruch gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE) im Kalenderjahr vor der Geburt. In dieses zvE fließen auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge ein. Liegst du mit allen Einkünften zusammen darüber, entfällt der Anspruch komplett – obwohl die Mieteinnahmen die Höhe selbst nie senken würden.
Was ist mit Kapitalerträgen, Renten oder Unterhalt?
Diese Einkünfte sind ebenfalls kein Erwerbseinkommen und werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Kapitalerträge zählen aber – wie Mieteinnahmen – beim zu versteuernden Einkommen für die 175.000-€-Grenze mit. Renten und Unterhalt bleiben außen vor.
Und wenn ich mit einer Immobilie gewerblich handle?
Dann kann es sich um Gewinneinkünfte aus gewerblicher Tätigkeit handeln – und die zählen als Erwerbseinkommen, das angerechnet wird. Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung (Vermietung) und gewerblichem Handel ist im Einzelfall steuerlich zu prüfen.
Unsicher, welches Einkommen zählt?
Wir ordnen deine Einkünfte richtig ein und rechnen deine optimale Aufteilung kostenlos durch. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.
Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.