Elterngeld & Zuverdienst: was ist erlaubt?
Arbeiten während des Elterngeldbezugs ist möglich – aber dein Verdienst wird angerechnet. Wie viel du dazuverdienen darfst und wie du mit ElterngeldPlus trotzdem mehr herausholst.

Darfst du während des Elterngelds arbeiten?
Ja – Eltern dürfen im Bezugszeitraum in Teilzeit arbeiten, und zwar bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Entscheidend ist nicht, ob du arbeitest, sondern wie dein Verdienst auf das Elterngeld wirkt – und genau da entscheidet sich, ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für dich günstiger ist.
So wird Zuverdienst angerechnet
Elterngeld ersetzt das Einkommen, das durch die Betreuung deines Kindes wegfällt. Verdienst du während des Bezugs etwas dazu, fällt weniger Einkommen weg – also gibt es weniger Elterngeld. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten ist groß:
Basiselterngeld + Zuverdienst
Der Verdienst wird fast vollständig gegengerechnet. Wer in einem Basis-Monat arbeitet, bekommt oft deutlich weniger – manchmal nur den Mindestbetrag. Basiselterngeld lohnt sich daher vor allem für Monate ohne Arbeit.
ElterngeldPlus + Zuverdienst
Pro Monat gibt es höchstens die Hälfte des Basisbetrags, dafür doppelt so lange. Durch diesen Deckel wird Teilzeiteinkommen nicht voll angerechnet – bei gleichem Verdienst bleibt insgesamt mehr Elterngeld übrig.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Teilzeit bis 32 Wochenstunden (Monatsdurchschnitt) ist erlaubt.
- Mehr als 32 Stunden im Schnitt: Für diesen Lebensmonat entfällt der Anspruch.
- Angerechnet wird nur Erwerbseinkommen – Lohn, Gehalt und Gewinn aus selbstständiger Arbeit.
- Miet-, Kapital- und ähnliche Einkünfte mindern das Elterngeld nicht (mehr dazu).
- Den Anspruch gibt es nur unterhalb von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (Vorjahr).
Selbstständig? Für Selbstständige gelten beim Bemessungszeitraum und bei der Gewinnanrechnung eigene Besonderheiten.
Häufige Fragen zum Zuverdienst
Wie viel darf ich beim Elterngeld dazuverdienen?
Arbeiten ist im Elterngeldbezug bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Eine feste Verdienstobergrenze gibt es nicht – aber jeder Euro Erwerbseinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Beim Basiselterngeld senkt der Zuverdienst die Auszahlung oft deutlich; mit ElterngeldPlus bleibt durch den Deckel mehr übrig.
Lohnt sich ElterngeldPlus, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Meistens ja. ElterngeldPlus ist genau für Eltern gemacht, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten: Pro Monat gibt es höchstens die Hälfte des Basiselterngeld-Betrags, dafür doppelt so lange. Weil das Teilzeiteinkommen nicht voll gegengerechnet wird, holst du bei gleichem Verdienst insgesamt mehr heraus als mit Basiselterngeld.
Wird das Elterngeld vom Brutto oder Netto berechnet?
Maßgeblich ist ein pauschaliertes Netto aus dem Bemessungszeitraum vor der Geburt – nicht das Brutto und nicht exakt dein Auszahlungs-Netto. Davon werden in der Regel 65 % ersetzt (bei niedrigen Einkommen mehr). Das berücksichtigte Einkommen ist nach oben gedeckelt, weshalb Gutverdiener mit dem Höchstsatz rechnen sollten.
Was passiert, wenn ich mehr als 32 Stunden pro Woche arbeite?
Überschreitest du im Monatsdurchschnitt 32 Wochenstunden, entfällt für diesen Lebensmonat der Elterngeldanspruch. Plane Teilzeit deshalb genau – oder verschiebe die Arbeitsmonate auf ElterngeldPlus-Monate, in denen Teilzeit ohnehin vorgesehen ist.
Zählen Mieteinnahmen als Zuverdienst?
Nein. Auf das Elterngeld angerechnet wird nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Lohn, Gehalt, Gewinn aus selbstständiger Arbeit). Miet-, Kapital- oder andere Einkünfte mindern dein Elterngeld nicht. Für den grundsätzlichen Anspruch gilt aber die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Welche Variante bringt dir am meisten?
Basis oder Plus, wie viele Monate, wie viel Teilzeit – wir rechnen deine optimale Aufteilung kostenlos durch. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.
Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.