Einkommensgrenze beim Elterngeld: 175.000 €
Ab einem bestimmten Einkommen gibt es kein Elterngeld mehr. Wo die Grenze liegt, welches Einkommen wirklich zählt und warum die allermeisten Familien davon nicht betroffen sind.

Ab wann entfällt der Elterngeldanspruch?
Elterngeld bekommt nicht, wer im Jahr vor der Geburt zu viel verdient hat. Der Anspruch entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt mehr als 175.000 € betrug (§ 1 Abs. 8 BEEG). Diese Grenze gilt für alle Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden – und sie gilt einheitlich, egal ob du alleinerziehend bist oder als Paar Elterngeld beantragst.
Bei Paaren zählt das gemeinsame Einkommen
Sind beide Elternteile anspruchsberechtigt, wird die gemeinsame Summe des zu versteuernden Einkommens betrachtet. Übersteigt sie 175.000 €, entfällt der Anspruch für beide – also auch für den Partner mit dem niedrigeren Einkommen. Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto:
Was zählt: das zvE
Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) – also der Betrag nach Abzügen wie Werbungskosten und Sonderausgaben. Du findest ihn im Steuerbescheid und er liegt oft spürbar unter dem Bruttogehalt.
Welcher Zeitraum gilt
Maßgeblich ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt – in der Regel das Vorjahr. Es kommt also auf den Steuerbescheid dieses Jahres an, nicht auf das Einkommen im Geburtsjahr selbst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Grenze liegt bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (Geburten ab 1. April 2024).
- Sie gilt einheitlich für Alleinerziehende und Paare – bei Paaren als gemeinsame Summe.
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto.
- Entscheidend ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum (meist das Vorjahr).
- Die Grenze betrifft nur Top-Verdiener – die allermeisten Familien liegen klar darunter.
Liegst du unter der Grenze, geht es nur noch um die Höhe: Wie viel Elterngeld dir zusteht hängt vom Einkommen im Bemessungszeitraum ab. Und keine Sorge: Mieteinnahmen und andere Einkünfte wirken bei der Höhe anders als beim zvE für diese Grenze.
Müssen sich viele Familien Sorgen machen?
In der Praxis betrifft die Einkommensgrenze nur sehr wenige Haushalte. 175.000 € zu versteuerndes Einkommen – nach Abzügen – erreichen die meisten Familien nicht, selbst wenn beide Eltern gut verdienen. Wer früher von einer Grenze gehört hat: Für vor dem 1. April 2024 geborene Kinder galten höhere Werte (250.000 € bei Alleinerziehenden bzw. 300.000 € bei Paaren). Für aktuelle Geburten gilt einheitlich die Grenze von 175.000 €.
Häufige Fragen zur Einkommensgrenze
Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Elterngeld?
Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, entfällt der Elterngeldanspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen mehr als 175.000 € beträgt. Diese Grenze gilt sowohl für Alleinerziehende als auch für Paare – bei Paaren zählt dabei die gemeinsame Summe.
Gilt die Grenze pro Person oder gemeinsam für beide Eltern?
Sind beide Elternteile anspruchsberechtigt, zählt die gemeinsame Summe des zu versteuernden Einkommens. Liegt sie über 175.000 €, entfällt der Anspruch für beide Elternteile – nicht nur für den besser verdienenden Partner.
Zählt das Brutto oder das zu versteuernde Einkommen?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht das Brutto. Das zvE ergibt sich nach Abzügen wie Werbungskosten und Sonderausgaben (§ 2 Abs. 5 EStG) und liegt damit oft deutlich unter dem Bruttogehalt. In der Regel steht der Wert im Steuerbescheid.
Welcher Zeitraum ist maßgeblich?
Es zählt der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt – in der Regel das Vorjahr. Maßgeblich ist also nicht das Einkommen im Geburtsjahr selbst, sondern der dafür ergangene Steuerbescheid.
Galten früher andere Grenzen?
Ja. Für Kinder, die vor dem 1. April 2024 geboren wurden, lagen die Grenzen höher: 250.000 € bei Alleinerziehenden bzw. 300.000 € bei Paaren. Für aktuelle Geburten ist die einheitliche Grenze von 175.000 € relevant.
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Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.