Elterngeld für Alleinerziehende: bis zu 14 Monate
Alleinerziehende können die beiden Partnermonate selbst nutzen und so länger Elterngeld beziehen. Welche Voraussetzungen gelten und wie du als Alleinerziehende(r) das Maximum herausholst.

14 statt 12 Monate: der wichtigste Unterschied
Basiselterngeld steht einem einzelnen Elternteil für höchstens 12 Lebensmonate zu. Die beiden zusätzlichen Monate – die sogenannten Partnermonate – sind eigentlich dafür gedacht, dass sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen. Alleinerziehende dürfen diese zwei Monate jedoch selbst übernehmen und kommen so auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Wer auf ElterngeldPlus umstellt, erhält für jeden Basismonat zwei Plus-Monate – also entsprechend mehr ElterngeldPlus-Monate.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Damit dir die beiden zusätzlichen Monate als Alleinerziehende(r) zustehen, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Du hast das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
- Das Kind lebt in deinem eigenen Haushalt.
- Der andere Elternteil lebt nicht in demselben Haushalt.
- Durch die Betreuung fällt bei dir Erwerbseinkommen weg (es kommt zu einer Einkommensminderung).
Sind alle vier Punkte erfüllt, gelten die Partnermonate als von dir abgedeckt – ein zweiter Elternteil ist dafür nicht nötig.
Paare vs. Alleinerziehende: warum es allein klappt
Der entscheidende Unterschied liegt in der Bedingung für die Partnermonate:
Bei Paaren
Die zwei Partnermonate werden nur ausgezahlt, wenn beide Eltern Elternzeit nehmen und bei beiden Einkommen wegfällt. Macht nur ein Elternteil mit, bleibt es bei 12 Monaten.
Bei Alleinerziehenden
Du erfüllst die Bedingung allein: Mit alleinigem Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht und wegfallendem Einkommen gelten beide Partnermonate als abgedeckt – ganz ohne zweiten Elternteil.
Teilzeit, Zuverdienst und Partnerschaftsbonus
Auch als Alleinerziehende(r) darfst du im Bezug arbeiten: Teilzeit bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt ist erlaubt, der Verdienst wird aber auf das Elterngeld angerechnet. Wie die Anrechnung genau wirkt und warum ElterngeldPlus bei Teilzeit oft mehr bringt, erklärt unser Ratgeber zu Elterngeld und Zuverdienst.
Und auch der Partnerschaftsbonus ist für Alleinerziehende möglich: Wer in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet, bekommt zusätzliche ElterngeldPlus-Monate – ohne dass ein zweiter Elternteil mitmachen muss.
Praktische Hinweise zur Antragstellung
- Lege dem Antrag einen Nachweis über das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht bei – die Elterngeldstelle prüft genau, ob die zwei zusätzlichen Monate zustehen.
- Plane die Aufteilung der bis zu 14 Monate früh: Welche Monate als Basis und welche als ElterngeldPlus laufen, entscheidet maßgeblich über die Gesamtsumme.
- Reiche den Antrag rechtzeitig ein – Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
- Halte deine Einkommensnachweise aus dem Bemessungszeitraum vor der Geburt bereit; sie bestimmen die Höhe deiner monatlichen Zahlung.
Häufige Fragen für Alleinerziehende
Bekommen Alleinerziehende mehr Elterngeld?
Nicht pro Monat, aber länger: Alleinerziehende können die beiden Partnermonate selbst nutzen und so bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen statt der 12, die einem Elternteil allein zustehen. Der monatliche Betrag richtet sich wie bei allen nach dem Einkommen vor der Geburt – der Vorteil liegt in den zwei zusätzlichen Bezugsmonaten.
Welche Voraussetzungen müssen Alleinerziehende erfüllen?
Für die beiden zusätzlichen Monate musst du das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, das Kind muss in deinem Haushalt leben, der andere Elternteil darf nicht im selben Haushalt wohnen, und durch die Betreuung muss bei dir Erwerbseinkommen wegfallen (Einkommensminderung). Erfüllst du diese Bedingungen, gelten die Partnermonate als von dir abgedeckt.
Warum dürfen Alleinerziehende die Partnermonate allein nutzen?
Bei Paaren werden die zwei Partnermonate nur ausgezahlt, wenn beide Eltern Elternzeit nehmen und bei beiden Einkommen wegfällt. Diese Bedingung – ein zweiter Elternteil, der ebenfalls reduziert – kannst du als Alleinerziehende(r) naturgemäß nicht erfüllen. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass du sie unter den genannten Voraussetzungen allein in Anspruch nimmst.
Darf ich als Alleinerziehende(r) dazuverdienen?
Ja. Wie für alle Eltern gilt auch hier: Teilzeit bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt ist erlaubt, der Verdienst wird aber auf das Elterngeld angerechnet. Mit ElterngeldPlus bleibt durch den Deckel bei Teilzeit oft mehr übrig als mit Basiselterngeld.
Können Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus bekommen?
Ja. Den Partnerschaftsbonus gibt es auch für Alleinerziehende, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Du erhältst dann zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, ohne dass ein zweiter Elternteil mitmachen muss.
Hol dir als Alleinerziehende(r) das Maximum
Bis zu 14 Monate, Basis oder Plus, Partnerschaftsbonus – wir rechnen deine optimale Aufteilung kostenlos durch. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.
Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.