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Elterngeld erhöhen: die echten Hebel

Weihnachtsgeld oder ein Bonus in den richtigen Monat legen? Das bringt leider nichts. Was dein Elterngeld wirklich erhöht: Steuerklasse, Bemessungszeitraum, Variantenwahl und Boni – rechtzeitig genutzt.

Elterngeld erhöhen

Der hartnäckigste Mythos: Weihnachtsgeld & Boni

Immer wieder hört man den Tipp, man solle Weihnachtsgeld, einen Bonus oder das 13. Gehalt geschickt in den Bemessungszeitraum legen, um mehr Elterngeld zu bekommen. Das stimmt nicht. Solche Einmalzahlungen gelten lohnsteuerlich als sonstige Bezüge und werden bei der Elterngeld-Berechnung ausdrücklich nicht berücksichtigt (§ 2c BEEG). Wer eine Einmalzahlung in den Bemessungszeitraum verschiebt, hebt sein Elterngeld also keinen Cent – maßgeblich ist allein das laufende, monatliche Gehalt.

Die gute Nachricht: Es gibt echte, völlig legale Hebel. Sie sind kein „Trick“, sondern die vom Gesetz vorgesehenen Stellschrauben. Der entscheidende Faktor ist fast immer das Timing – die meisten wirken nur, wenn du sie vor der Geburt in Gang setzt.

Hebel 1: die Steuerklasse

Das Elterngeld wird aus einem pauschalierten Netto berechnet – und das Netto hängt direkt von deiner Lohnsteuerklasse im Bemessungszeitraum ab. Wechselt der Elternteil, der später Elterngeld bezieht, rechtzeitig vor der Geburt in eine günstigere Steuerklasse (zum Beispiel III statt V), steigt das maßgebliche Netto – und damit die spätere Auszahlung.

Wichtig ist das Timing: Die neue Steuerklasse muss für die überwiegende Zahl der Monate deines Bemessungszeitraums gelten. Da der Bemessungszeitraum meist die zwölf Monate vor dem Mutterschutz umfasst, sollte der Wechsel rund sieben Monate vorher passieren. Wie der Zeitraum genau bestimmt wird, erklärt unser Ratgeber zum Bemessungszeitraum.

Hebel 2: der Bemessungszeitraum

Aus welchen Monaten dein Elterngeld berechnet wird, ist nicht in Stein gemeißelt. Fielen in den maßgeblichen Zeitraum ungünstige Monate – etwa wegen Krankheit, Krankengeld oder Mutterschutz für ein älteres Kind –, lassen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ausklammern. Dadurch rücken bessere Verdienstmonate in die Berechnung, und das Elterngeld steigt. Welche Monate du herausnehmen kannst und wie das beantragt wird, liest du im Bemessungszeitraum-Ratgeber.

Hebel 3: Variante & Aufteilung clever wählen

Mehr Elterngeld heißt nicht nur „höherer Monatsbetrag“, sondern oft „mehr insgesamt über die gesamte Bezugszeit“. Hier entscheidet die Kombination der Varianten:

Basis oder Plus

Basiselterngeld zahlt mehr pro Monat, ElterngeldPlus die halbe Höhe doppelt so lange – und rechnet Teilzeiteinkommen schonender an. Der direkte Vergleich zeigt, was bei dir mehr bringt.

Partnermonate & Bonus

Mit Partnermonaten gibt es bis zu vier zusätzliche Monate, und der Partnerschaftsbonus belohnt gleichzeitige Teilzeit beider Eltern mit weiteren Bonusmonaten.

Hebel 4: Boni nicht liegen lassen

Zwei Zuschläge erhöhen das Elterngeld direkt – sie werden zusätzlich gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 € pro Monat), wenn ein älteres Geschwisterkind im Haushalt lebt.
  • Mehrlingszuschlag: +300 € für jedes weitere Kind bei Zwillingen, Drillingen oder mehr.
  • Beide Boni musst du nicht extra „beantragen“, sondern im Antrag korrekt angeben – prüfe deshalb, ob du Anspruch hast.

Unterm Strich gilt: Es gibt keinen geheimen Kniff, mit dem aus wenig viel wird. Aber wer Steuerklasse, Bemessungszeitraum, Variante und Boni früh genug zusammendenkt, lässt regelmäßig vierstellige Beträge nicht liegen.

Häufige Fragen zum Elterngeld erhöhen

Erhöht Weihnachtsgeld mein Elterngeld?

Nein. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und ein 13. Gehalt gelten lohnsteuerlich als „sonstige Bezüge“ und werden bei der Elterngeld-Berechnung ausdrücklich nicht berücksichtigt (§ 2c BEEG). Es bringt also nichts, eine Einmalzahlung in den Bemessungszeitraum zu legen – maßgeblich ist allein das laufende, monatliche Gehalt.

Wie kann ich mein Elterngeld legal erhöhen?

Die wirksamsten Hebel sind die Steuerklasse im Bemessungszeitraum, ein günstig gewählter Bemessungszeitraum, die clevere Variantenwahl (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnermonate) und das Mitnehmen von Boni wie Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Das sind keine Tricks, sondern die vom Gesetz vorgesehenen Stellschrauben – wer sie rechtzeitig nutzt, holt deutlich mehr heraus.

Bringt ein Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld?

Ja, oft spürbar. Das Elterngeld wird aus dem Netto im Bemessungszeitraum berechnet. Wechselt der Elternteil, der später Elterngeld bezieht, rechtzeitig vor der Geburt in eine günstigere Steuerklasse (z. B. III statt V), steigt das maßgebliche Netto – und damit das Elterngeld. Wichtig ist nur, dass die neue Steuerklasse für die überwiegende Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gilt.

Bis wann muss ich die Steuerklasse wechseln?

Früh genug, damit die günstigere Klasse in der überwiegenden Zahl der Monate deines Bemessungszeitraums gilt. Weil der Bemessungszeitraum meist die zwölf Monate vor dem Mutterschutz umfasst, heißt das in der Praxis: idealerweise rund sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Je früher, desto sicherer wirkt der Wechsel.

Welche Zuschläge erhöhen das Elterngeld?

Den Geschwisterbonus (+10 %, mindestens 75 € pro Monat), wenn ein älteres Geschwisterkind im Haushalt lebt, und den Mehrlingszuschlag (+300 € für jedes weitere Kind) bei Zwillingen oder Drillingen. Beide werden zusätzlich gezahlt – prüfe deshalb, ob du Anspruch hast, damit nichts liegen bleibt.

Alle Fragen und Antworten

Hol dein Maximum heraus

Steuerklasse, Bemessungszeitraum, Variante und Boni – wir rechnen deine optimale Aufteilung kostenlos durch und zeigen dir, was wirklich drin ist. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.

Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.