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Elterngeld & Krankengeld: Anrechnung und Auslassmonate

Krankengeld zählt nicht als Erwerbseinkommen – auf das laufende Elterngeld wird es nicht angerechnet. Lag es aber im Jahr vor der Geburt, kann es die Höhe drücken. Wie du betroffene Monate ausklammerst und so dein Elterngeld schützt.

Elterngeld und Krankengeld

Zählt Krankengeld als Einkommen?

Nein. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung deiner Krankenkasse und kein Erwerbseinkommen. Deshalb fließt es nicht in die Elterngeld-Berechnung ein und wird auch nicht wie ein Zuverdienst auf ein laufendes Elterngeld angerechnet. Für die Höhe des Elterngelds zählt allein dein durchschnittliches Erwerbseinkommen – also Lohn, Gehalt oder Gewinn aus selbstständiger Arbeit – im Zeitraum vor der Geburt.

Warum Krankengeld die Höhe trotzdem beeinflussen kann

Das Elterngeld ersetzt einen Anteil des Einkommens, das vor der Geburt regelmäßig geflossen ist. Maßgeblich ist dafür dein durchschnittliches Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum – in der Regel die zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Fallen in diese Monate Phasen, in denen du statt vollem Gehalt nur Krankengeld bezogen hast, lag in dieser Zeit weniger oder gar kein Erwerbseinkommen vor. Das senkt den Durchschnitt – und damit dein Elterngeld. Die gute Nachricht: Genau für solche Fälle gibt es Auslassmonate. Wie sich der Betrag insgesamt zusammensetzt, erklärt unser Überblick zur Höhe des Elterngelds.

Auslassmonate: betroffene Monate ausklammern (§ 2b BEEG)

Monate mit gedrücktem Einkommen muss man nicht einfach hinnehmen. Auf Antrag lassen sich bestimmte Monate aus dem Bemessungszeitraum ausklammern. Für jeden ausgeklammerten Monat rückt ein früherer, regulärer Verdienstmonat in den Zeitraum nach – die Berechnung stützt sich dann auf eine Phase mit normalem Einkommen. Ausgeklammert werden können insbesondere:

  • Monate, in denen du wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung weniger oder kein Erwerbseinkommen hattest.
  • Monate mit Mutterschaftsgeld bzw. während des Mutterschutzes.
  • Monate mit Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind, sofern sie in den Zeitraum fallen.

Wichtig: Die Ausklammerung erfolgt nur auf Antrag – sie wird nicht automatisch gewährt. Es lohnt sich daher, genau hinzuschauen und betroffene Monate aktiv anzugeben. Wie Mutterschutz und Mutterschaftsgeld dabei zusammenspielen, liest du im Ratgeber zu Mutterschaftsgeld & Elterngeld.

Krankengeld und Elterngeld gleichzeitig?

In der Regel schließen sich beide aus: Krankengeld setzt voraus, dass du arbeitsunfähig bist, Elterngeld dagegen, dass du dein Kind betreust. Ein gleichzeitiger Bezug ist deshalb normalerweise nicht vorgesehen. Wie dein konkreter Fall zu bewerten ist – etwa bei einer Erkrankung während des Bezugszeitraums – klärst du am besten direkt mit deiner Krankenkasse und der Elterngeldstelle.

Häufige Fragen zu Elterngeld & Krankengeld

Wird Krankengeld auf das Elterngeld angerechnet?

Nein. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der Krankenkasse und kein Erwerbseinkommen. Es wird deshalb nicht wie Lohn oder Gehalt auf das laufende Elterngeld angerechnet. Indirekt kann es die Höhe aber beeinflussen: Fällt Krankengeld in die zwölf Monate vor der Geburt, lag in diesen Monaten weniger oder kein Erwerbseinkommen vor – das kann den Durchschnitt und damit dein Elterngeld senken.

Senkt Krankengeld vor der Geburt mein Elterngeld?

Es kann. Maßgeblich für die Höhe ist dein durchschnittliches Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Monate, in denen du statt vollem Gehalt nur Krankengeld bezogen hast, drücken diesen Durchschnitt. Genau hier lohnt es sich genau hinzuschauen – oft lassen sich betroffene Monate aus der Berechnung ausklammern.

Was sind Auslassmonate beim Elterngeld?

Auslassmonate (§ 2b BEEG) sind Monate, die auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen werden – etwa weil du wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung weniger oder kein Erwerbseinkommen hattest oder Mutterschaftsgeld bzw. Mutterschutz bezogen hast. Für jeden ausgeklammerten Monat rückt ein früherer, regulärer Verdienstmonat in den Zeitraum nach. So wird die Berechnung auf eine Phase mit normalem Einkommen gestützt.

Kann ich Krankengeld und Elterngeld gleichzeitig bekommen?

In der Regel nicht. Krankengeld setzt Arbeitsunfähigkeit voraus, Elterngeld dagegen die Betreuung deines Kindes – beides passt grundsätzlich nicht zusammen. Wie dein konkreter Fall zu bewerten ist, klärst du am besten direkt mit deiner Krankenkasse.

Lohnt sich die Ausklammerung von Krankengeld-Monaten?

Häufig ja. Wenn schwangerschaftsbedingte Krankheit dein Einkommen im Bemessungszeitraum gedrückt hat, kann die Ausklammerung dieser Monate das maßgebliche Durchschnittseinkommen spürbar anheben – und damit mehrere Hundert Euro Elterngeld pro Monat ausmachen. Es lohnt sich, das im Einzelfall prüfen zu lassen.

Alle Fragen und Antworten

Krankengeld im Bemessungszeitraum? Lass es prüfen.

Wir schauen, ob sich betroffene Monate ausklammern lassen, und rechnen deine optimale Variante kostenlos durch. Du zahlst erst bei Auftrag, mit Geld-zurück-Garantie.

Hinweis: elterngeld.app ist ein privater Service und keine Behörde. Den Elterngeldantrag kannst du auch direkt und kostenlos bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.